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Grundbuch

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In der Abteilung II des Grundbuches sind Eintragungen vermerkt, die im Falle eines Verkaufs des Grundstücks im Vorweg geklärt werden müssen. Das sind z.B. Wegerecht, Wohnrecht, Nießbrauchrecht, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte und sonstige Nutzungseinschränkungen. In der Abteilung III sind Hypotheken und Grundschulden eingetragen. Im Falle des Verkaufs muss eine Pfandfreistellung vorgelegt werden.

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