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Verkäufer ist wer?

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Bei Eheleuten, die in einer Gütergemeinschaft oder in einer Zugewinngemeinschaft leben, treten beide als Verkäufer auf, sofern es sich um ein wesentlich gemeinschaftliches Vermögen handelt. Das bedeutet, dass beide Ehepartner den Verkaufsvertrag beim Notar unterschreiben müssen.

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