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Konditionen

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Grundsätzlich sind Auftraggeber:in bzw. Besteller:in gesetzlich provisionsverpflichtet in voller Höhe. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sind die Provision 50:50 aufzuteilen, d.h. 3% + 19% MwSt = 3,57% für die Käufer:in und 3,57 % für die Verkäufer:in. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbe besteht keine gesetzliche Verpflichtung der Provisionsaufteilung. Hier ist die Provision von Auftraggeber:in bzw. Besteller:in allein zu tragen.

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