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August 2022

Eigentumswohnung

Informationen, die vor dem Kauf für den Käufer von Relevanz sind und Einfluss auf den Kaufpreis haben, müssen dem Käufer vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Das sind zum einen die Teilungserklärung, die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen und die letzten drei Hausgeldabrechnungen.  Auch über anstehende Sanierungen und Nachbarschaftsstreitigkeiten muss der Käufer informiert...

Erbbaurecht

Ist ein Grundstück mit einem Erbbauzins belegt, so ist der Erbbaurechts-vertrag im Fall des Verkaufs vor Beurkundung dem Käufer...

Grundbuch

In der Abteilung II des Grundbuches sind Eintragungen vermerkt, die im Falle eines Verkaufs des Grundstücks im Vorweg geklärt werden müssen. Das sind z.B. Wegerecht, Wohnrecht, Nießbrauchrecht, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte und sonstige Nutzungseinschränkungen. In der Abteilung III sind Hypotheken und Grundschulden eingetragen. Im Falle des Verkaufs muss eine Pfandfreistellung vorgelegt...

Verkäufer ist wer?

Bei Eheleuten, die in einer Gütergemeinschaft oder in einer Zugewinngemeinschaft leben, treten beide als Verkäufer auf, sofern es sich um ein wesentlich gemeinschaftliches Vermögen handelt. Das bedeutet, dass beide Ehepartner den Verkaufsvertrag beim Notar unterschreiben...

Rückkaufverpflichtung

Von Städten und Gemeinden wurde in der Vergangenheit u.U. ein Grundstück zu günstigen Konditionen verkauft mit besonderen Auflagen. Das kann im Verkaufsfalle z.B. ein bis heute geltendes Vorkaufsrecht für die Stadt oder Gemeinde...

Erschließungsbeiträge

Diese werden von Städten und Gemeinden erhoben für die erstmalige Erschließungsmaßnahme, also ein Ausgleich von Vorteilsnahme gegenüber den...

Werteinschätzung

In der Regel hat ein(e) Eigentümer:in eine annähernd realistische Preisvorstellung. Unsere Erfahrung und unsere unabhängige Werteinschätzung anhand der aktuellen Marktsituation wird zu einer einvernehmlichen Preisfindung...

Konditionen

Grundsätzlich sind Auftraggeber:in bzw. Besteller:in gesetzlich provisionsverpflichtet in voller Höhe. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sind die Provision 50:50 aufzuteilen, d.h. 3% + 19% MwSt = 3,57% für die Käufer:in und 3,57 % für die Verkäufer:in. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbe besteht keine gesetzliche Verpflichtung der Provisionsaufteilung. Hier ist die...

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